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Einleitung von Abwasser aus Industrie- und Gewerbebetrieben und Indirekteinleiterkontrolle

Bei der Einleitung von gewerblichem und industriellem Abwasser in das öffentliche Kanalnetz sind die wasserrechtlichen Bestimmungen und die Vorgaben der Entwässerungssatzung der Stadt Frankfurt am Main zu beachten.

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Vorübergehende Abwassereinleitungen in das öffentliche Kanalnetz

Bei Baumaßnahmen, Festen, Veranstaltungen oder aus anderen Anlässen müssen Sanitärcontainer und mobile Toilettenanlagen vorübergehend an das öffentliche Kanalnetz angeschlossen werden.

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Entsorgung von Rückständen aus Abscheideanlagen

Wenn in einer Liegenschaft fett- oder mineralölhaltige Abwässer anfallen, müssen vor der Einleitung in die öffentliche Kanalisation Abscheideanlagen eingebaut werden. Die bei der Entleerung anfallenden Rückstände müssen fachgerecht entsorgt werden.

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