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Einleitung von Abwasser aus Industrie- und Gewerbebetrieben und Indirekteinleiterkontrolle

Bei der Einleitung von gewerblichem und industriellem Abwasser in das öffentliche Kanalnetz sind die wasserrechtlichen Bestimmungen und die Vorgaben der Entwässerungssatzung der Stadt Frankfurt am Main zu beachten.

Nähere Informationen zu den wasserrechtlichen Bestimmungen, die bei der gewerblichen und industriellen Abwasserbehandlung einzuhalten sind, erhalten Sie bei:

Untere Wasserbehörde
Umweltamt der Stadt Frankfurt am Main
Telefon: (069) 212-39125
E-Mail: umweltueberwachung.amt79@stadt-frankfurt.de.

Für Fragen zur Indirekteinleiterüberwachung oder der Abwasserqualität steht Ihnen die Abwasserüberwachung des Umweltamtes der Stadt Frankfurt am Main zur Verfügung
Telefon: (069) 212-39100,
E-Mail: umweltueberwachung.info@stadt-frankfurt.de.


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