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Wir schau’n mal bei Ihnen rein

Die Stadtentwässerung Frankfurt am Main führt die Inspektion von 80.000 Anschlusskanälen durch

Information zur Änderung der Hessischen Abwassereigenkontrollverordnung (EKVO) vom 7. Juni 2012

Die Landesregierung hat die privaten Zuleitungskanäle, die häusliches Schmutzwasser und/oder Niederschlagswasser transportieren, aus dem Anwendungsbereich der Abwassereigenkontrollverordnung heraus genommen.

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1.600 Kilometer öffentliche Kanäle und über 3.000 Kilometer private Abwasserleitungen im Untergrund bilden das Rückgrat einer einwandfreien Abwasserentsorgung. Der Zustand des öffentlichen Netzes ist bereits einmal komplett untersucht worden. Jetzt wird die Stadtentwässerung Frankfurt am Main auch die privaten Abwasserkanäle systematisch untersuchen. Anlass ist eine neue Regelung im Hessischen Wassergesetz, nach der auch für die privaten Zuleitungskanäle ein Nachweis über den ordnungsgemäßen Zustand geführt werden muss. Die Stadtentwässerung Frankfurt am Main übernimmt diese Aufgabe für die Grundstückseigentümer  und wird die dafür notwendigen Inspektionen kostenfrei erbringen. Das Programm unter dem Motto: „Wir schau’n mal bei Ihnen rein“ wird nach und nach die ca. 80.000 Zuleitungskanäle im Stadtgebiet erfassen.



Video "Wir Schau'n mal bei Ihnen rein"

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Wir schau'n mal bei Ihnen rein (neues Fenster)

 

Presseinformation

"Sommerzeit ist Gewitterzeit" vom 22.06.2012: Presseinformation 22.06.2012 (neues Fenster)

   

Grundstücksentwässerung

Die Stadtentwässerung Frankfurt am Main (SEF) ist abwasserbeseitigungspflichtig für alle Grundstücke im Stadtgebiet und stellt dafür ihre Entwässerungsanlagen und die Fäkalienabfuhr als öffentliche Anlagen bereit. Die Satzung über die Entwässerung der Stadt Frankfurt am Main regelt das Rechtsverhältnis zwischen dem Grundstückseigentümer und der Stadtentwässerung Frankfurt am Main.

Die Grundstückseigentümer sind Eigentümer der Grundstücksentwässerungsanlagen auf dem Grundstück und des Anschlusskanals im öffentlichen Gelände bis zum öffentlichen Kanal.

Die Grundstückseigentümer sind für die Herstellung, Reinigung und Instandhaltung ihrer Anlagen nach den Regeln der Technik verantwortlich und tragen dafür die Kosten (Satzung § 7 Abs. 5 und § 9).

Die SEF erteilt für den Entwässerungsanschluss von Grundstücken an die öffentliche Entwässerungsanlage auf Antrag des Grundstückseigentümers oder seines Fachplaners Anschlussgenehmigungen. In der Anschlussgenehmigung werden die Anzahl, die Durchmesser und die Lage der Hausanschlüsse für eine Liegenschaft festgelegt und es können weitergehende Auflagen, zum Beispiel eine Einleitebeschränkung, enthalten sein (Satzung § 2 Abs. 4). Die Anschlussgenehmigung ist ein wesentlicher Bestandteil des Bauantrags und muss diesem beigefügt werden.

Erläuterung Grundstückentwässerungsanlagen

 

Grundstückentwässerung - Doppelklick für Vollbildansicht

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Bau oder Sanierung eines Anschlusskanals


Für jedes an das öffentliche Kanalnetz anzuschließende Grundstück oder für jede wesentliche Änderung der Grundstücksentwässerung (z. B. Stilllegung von Anschlusskanälen, Anschließen von zusätzlichen Flächen an die öffentliche Kanalisation) wird eine Anschlussgenehmigung benötigt.

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Untersuchung der Zuleitungskanäle

Unter dem Motto „Wir schau’n mal bei Ihnen rein“ untersucht die Stadtentwässerung Frankfurt am Main die circa 80.000 Zuleitungskanäle im Stadtgebiet. Anlass ist eine Regelung im Hessischen Wassergesetz (HWG), nach der auch für die privaten Zuleitungskanäle ein Nachweis über den ordnungsgemäßen Zustand geführt werden muss. Die Stadtentwässerung Frankfurt am Main übernimmt diese Aufgabe für die Grundstückseigentümer und wird die dafür notwendigen Inspektionen kostenfrei  erbringen.

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