Wir schau’n mal bei Ihnen rein
Die Stadtentwässerung Frankfurt am Main führt die Inspektion von 80.000 Anschlusskanälen durch
Zu Ihrer weiteren Information können Sie hier eine Präsentation herunterladen:
Information zur Änderung der Hessischen EKVO vom 7. Juni 2012
Die Landesregierung hat die privaten Zuleitungskanäle, die häusliches Schmutzwasser und/oder Niederschlagswasser transportieren, aus dem Anwendungsbereich der Abwassereigenkontrollverordnung heraus genommen.
Untersuchung der Zuleitungskanäle
1.600 Kilometer öffentliche Kanäle und über 3.000 Kilometer private Abwasserleitungen im Untergrund bilden das Rückgrat einer einwandfreien Abwasserentsorgung.
Grundstücksentwässerung
Die SEF ist abwasserbeseitigungspflichtig für alle Grundstücke im Stadtgebiet und stellt dafür ihre Entwässerungsanlagen und die Fäkalienabfuhr als öffentliche Anlagen bereit.
Bau oder Sanierung eines Anschlusskanals
Für jedes an das öffentliche Kanalnetz anzuschließende Grundstück oder für jede wesentliche Änderung der Grundstücksentwässerung wird eine Anschlussgenehmigung benötigt.
Grundwasserableitung bei Baumaßnahmen
Die Ableitung von Grundwasser in die städtische Kanalisation ist gebührenpflichtig und ist rechtzeitig (circa 2 - 4 Wochen vor Beginn) zu beantragen.