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Bericht über die Durchführung von Immissionsmessungen, Stand 01.09.2019

In der Umwelt können Geruchsbelästigungen aus verschiedenen Anlagen sowie aus dem Kfz-Verkehr, Hausbrand, landwirtschaftlichen Düngemaßnahmen und der Vegetation verursacht werden. Die Belästigung einer Einzelperson kann auch bei einmaligem Riechen eines von dieser Person als unangenehm empfundenen Geruchs entstehen. Die Regelung von Geruch in der Umweltgesetzgebung greift, wenn eine Anzahl von Menschen erheblich belästigt ist.

Das Kriterium der „erhebliche Belästigungen“ durch Geruch ergibt sich aus der Geruchsimmissionsrichtlinie (GIRL). Eine erhebliche Belästigung liegt nach GIRL vor, wenn in einem Wohngebiet mehr als 10% der Jahresstunden und in Gewerbegebieten mehr als 15% der Jahresstunden mit Geruch belastet sind.

Zur Bewertung nach GIRL zählen hierbei nur die Gerüche aus gewerblichen Anlagen. Gerüche wie beispielsweise aus dem KfZ-Verkehr, privaten Küchen und privater Holzfeuerung sowie aus dem Kanalisationsnetz, der Müllabfuhr oder der landwirtschaftlichen Düngung zählen hier nicht hinzu; sie sind nicht eindeutig einem Verursacher zuzuordnen.

Die Messgröße ist der Geruchszeitanteil, also die Häufigkeit, mit der die Erkennungsschwelle des zu prüfenden Geruchs in der geprüften Luft überschritten ist und der Geruch eindeutig erkannt wird.

Wie wird der Geruchzeitanteil gemessen?

Bei Geruchsimmissionen ist ein Nachweis durch physikalisch-chemische Messverfahren in der Regel nicht möglich, da Gerüche meist durch komplexe Stoffgemische verursacht und schon in sehr geringer Konzentration wahrgenommen werden. Daher bedient sich die Bestimmung von Geruchsstoffimmissionen der direkten Wirkung auf den menschlichen Geruchssinn.

Hierzu beurteilen eignungsgeprüfte und geschulte Testpersonen (Probanden) nach einem in technischen Richtlinien beschriebenen Verfahren, wie häufig sie zu festgelegten Zeiten an vorab definierten Punkten im Immissionsbereich Gerüche wahrnehmen.

Untersuchungen in den Wohngebieten Kelsterbach – Rasterbegehungen 07/2017 bis 07/2018

Im Rahmen der ausstehenden Veränderungen an ihren Anlagen der Abwasserreinigungsanlage (ARA) und der Schlammentwässerungs- und -verbrennungsanlage (SEVA) hat sich die Stadtentwässerung Frankfurt am Main im Sommer 2017 entschieden, den aktuellen Status der Geruchsimmissionssituation in den Wohngebieten der Stadt Kelsterbach durch eine Immissionsmessung (Rasterbegehung) feststellen zu lassen. Die erste Rasterbegehung zur Geruchsimmissionssituation wurde von Oktober 2012 bis Oktober 2013 durchgeführt.

Die Rasterbegehungen nach DIN EN 16841-1 und GIRL des Länderausschusses Immissionen LAI im Zeitraum vom 19.07.2017 bis 17.07.2018 wurden durch die akkreditierte Messstelle der Olfasense GmbH durchgeführt. Insgesamt wurden die Geruchsimmissionen an 104 Terminen und 34 Immissionsorten untersucht. Es wurden dieselben Messpunkte wie in der vorgegangene Messung von Oktober 2012 bis Oktober 2013 gewählt.

Ergebnisse der Untersuchungen

Die Auswertung der einzelnen Geruchscharaktere der ARA/SEVA Sindlingen zeigt, dass die Charaktere Vorklärung und Belebung nur Belastungsbeiträge im Bereich der Messungenauigkeit beitragen und die Gerüche des Charakters Nachklärung keinen Einfluss auf die Messergebnisse hat, während Gerüche des Charakters Abwasserreinigung ARA, die zwar der Anlage, aber keinem Anlagenbereich zuzuordnen sind, bei einem maximalen Beitrag von 3% und Gerüche des Charakters Klärschlamm/Biofilter bei einem maximalen Beitrag von 4% liegen.

Die Zusatzbelastung durch die zentrale Schlammentwässerungs- und –verbrennungsanlage (SEVA) sowie die Abwasserreinigungsanlage (ARA) in Frankfurt-Sindlingen in den Wohnbereichen der Stadt Kelsterbach lag auf einzelnen Belastungsflächen im Norden Kelsterbachs bei maximal 7% (siehe Abbildungen).

Gerüche der Vorbelastung aus dem Bereich des Abwasserkanals lagen wie auch bei der vorgegangenen Untersuchung bei maximal 2%. Weitere Gerüche aus Anlagen wurden nicht wahrgenommen.

  • Abbildung 1: Belastung aus dem Abwasserkanal
    Abbildung 1

    Belastung aus dem Abwasserkanal

  • Abbildung 2: Belastung durch die Anlagen der SEF
    Abbildung 2

    Belastung durch die Anlagen der SEF

  • Abbildung 3: Gesamtbelastung
    Abbildung 3

    Gesamtbelastung

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