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Niederschlagswasser-Bewirtschaftung

Massnahmen zur Niederschlagswasserminderung im öffentlichen Kanal

Einleitung oberflächig über Versickerungsmulde
Dachbegrünung
Fassadenbegrünung
Entsiegelung zur Flächenversickerung
Mulden-Rigolen-Versickerungssystem
Nutzung Niederschlagswasser
Ableitung ins Gewässer
Summe der Maßnahmen: Niederschlagswasser-Minderung
im öffentlichen Kanal

Gesetze und Vorgaben

Gemäß dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) sowie dem Hessischen Wassergesetz (HWG) ist Niederschlagswasser möglichst ortsnah zu bewirtschaften. Das auf dem Grundstück anfallende Niederschlagswasser soll verdunstet, versickert oder genutzt werden, anstatt es in die Kanalisation einzuleiten.

Diese Vorgabe gilt für Neubauten und ist auch für Bestandsgebäude zu prüfen. Daher sollte bei jedem Bauvorhaben geprüft werden, ob eine dieser Maßnahmen – oder eine Kombination daraus – umsetzbar ist.

Gemeinsam Handeln

Auf dieser Grundlage entsteht ein individuelles Konzept zur Niederschlagswasserbewirtschaftung, das an die örtlichen Gegebenheiten und die technischen Möglichkeiten angepasst wird. Gemeinsames Handeln - auf öffentlichen und privaten Flächen - trägt zu einem angenehmeren Stadtklima, saubereren Gewässern, weniger Überflutungen und einem widerstandsfähigen Stadtgrün bei.

Die Maßnahmen fördern die Biodiversität und die natürliche Grundwasserneubildung – ein aktiver Beitrag zum Umwelt- und Ressourcenschutz sowie zur nachhaltigen Flächennutzung. Die dezentrale Bewirtschaftung entlastet die öffentliche Kanalisation insbesondere bei Starkregenereignissen.

Grundstückseigentümer*innen profitieren finanziell, wenn durch die verschiedenen Maßnahmen eine Minderung des Niederschlagswassers im öffentlichen Kanal erzielt wird. Eine geringere Einleitung bedeutet eine geringere Niederschlagswassergebühr.


Für alle Versickerungsanlagen gilt:

Eine gezielte Versickerung über eine Versickerungsanlage stellt eine Grundwasserbenutzung nach § 8 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) dar.

Dafür ist eine wasserrechtliche Erlaubnis bei der zuständigen Wasserbehörde einzuholen. Die Versickerungsanlagen müssen nach anerkanntem Stand und Regeln der Technik geplant, errichtet und betrieben werden.

Ausgenommen hiervon sind Flächenversickerungen. Der Boden muss versickerungsfähig sein, der Abstand zum Grundwasser und zu Gebäuden muss eingehalten werden. Altlasten im Boden sind auszuschließen.

Weitere Informationen und Unterlagen:


Beratung und Kontakt

Zu allen Fragen rund um die Niederschlagswasserbewirtschaftung auf Ihrem Grundstück beraten wir Sie gerne persönlich. Konkrete Anträge können Sie im Vorfeld mit uns abstimmen.
→ Damit kann die spätere Genehmigung schneller und reibungsloser erfolgen.

Senden Sie uns einfach Ihre Anfrage mit dem Betreff "Niederschlagswasserbewirtschaftung" über unser Kontaktformular zu.

Förderung

Weniger versiegelte Fläche auf Ihrem Grundstück bedeutet auch geringere Niederschlagswassergebühren – ein zusätzlicher Anreiz für Eigentümer*innen. Sie können die Förderung ganz einfach online beantragen.

Die Stadt Frankfurt am Main unterstützt verschiedene Maßnahmen zur Niederschlagswasserminderung im öffentlichen Kanal mit dem Klimabonus-Förderprogramm. 

Gefördert werden unter Anderem:

  • Dachbegrünung
  • Fassadenbegrünung
  • Regenrückhaltungen
  • Zisternen

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