Erneuerung Siedlung Goldstein
Worum geht es?
Die Schmutzwasser-Kanäle in der Siedlung Goldstein müssen zum großen Teil erneuert werden, da sie nicht mehr den gesetzlichen und technischen Anforderungen entsprechen. Die parallel liegenden Leitungen für die Straßenentwässerung sind beim Bau mit betroffen. Da sie außerdem in einigen Bereichen durch Regenwasser von den Grundstücken überlastet werden, soll die Entwässerung der Siedlung Goldstein nach den aktuellen Erkenntnissen der Wasserwirtschaft insgesamt zukunftsfähig neu geordnet werden. Dies bedeutet einen Schritt zu einer klimawandelangepassten Siedlung Goldstein mit naturnäherem Wasserhaushalt und mehr Widerstandsfähigkeit gegen Hitze und Starkregen.
Von den privaten Grundstücken soll - wie ursprünglich im Bebauungsplan 720 für die Siedlung Goldstein vorgesehen - kein Regenwasser abgeleitet werden, außer es wird direkt mit Erlaubnis in einen Bach abgeleitet. In begründeten Ausnahmefällen darf Regenwasser – nach Speicherung auf dem Grundstück – gedrosselt in öffentliche Regenwasserkanäle abgeleitet werden.
Sie sollten daher bei allen Baumaßnahmen auf dem privaten Grundstück auf den Umgang mit Regenwasser achten. Weitere Informationen und eine Kontaktadresse der Stadtentwässerung Frankfurt am Main finden Sie auf dieser Webseite.
Haben Sie noch Fragen?
Informationen der Stadt Frankfurt am Main
- Förderprogramm „Frankfurt frischt auf“ – 50 % Klimabonus
Mit diesem Förderprogramm unterstützt die Stadt Frankfurt private Haus- und Grund-stückseigentümer*innen, Unternehmen und Wohnungsbaugesellschaften, die mehr Grün auf, an und hinter das Haus bringen wollen. Denn Begrünungen auf dem Dach oder an der Fassade kühlen das Gebäude im Sommer und machen das Mikroklima in der Umgebung angenehmer.
Näheres zum Förderprogramm und dem Antragsverfahren finden Sie auf der „Frankfurt Green City“-Website unter „Frankfurt frischt auf“
- Rückstausicherung
Überflutungsschutz bei hohen Wasserständen im Kanal, z. B. durch heftige Regenfälle, kann eine Rückstausicherung bieten. Mehr Informationen dazu finden Sie hier und in unserem Flyer "Rückstausicherung" (PDF-Datei)
- Starkregengefahrenkarten Frankfurt am Main
Im Zuge des Klimawandels sind wir immer häufiger mit Starkregenereignissen konfrontiert. Die Stadt will das Risiko bei Überflutungen reduzieren und dazu durch Informationen die Eigenvorsorge auf den privaten Grundstücken stärken. Nach Anregung durch die städtische „Arbeitsgruppe Starkregenvorsorge“ hat das Umweltamt Starkregengefahrenkarten erarbeiten lassen. Diese wurden Ende Oktober 2021 veröffentlicht.
Sie finden weitere Informationen zur Starkregenvorsorge auf der Website „Frankfurt.de“ unter „Starkregen“ . Dort können Sie auch online auf die Starkregengefahren-karten zugreifen und für Ihr Grundstück Hinweise zur Gefährdung bekommen.
- Klimawandelanpassungsstrategie Frankfurt am Main
Die Stadt Frankfurt am Main hat sich frühzeitig mit der Klimawandelanpassung befasst. Die städtische „Koordinierungsgruppe Klimawandel“ hat bereits im Jahr 2016 unter Federführung des Umweltamtes die erste Frankfurter Klimawandelanpassungsstrategie veröffentlicht und übergreifend – von der Stadtplanung über den Hochbau, den Brandschutz und die Grünplanung bis hin zum Gesundheitsamt - Ziele und Maßnahmen zur Klimawandelanpassung beraten und koordiniert. Vor Kurzem, im Juli 2022, wurde die aktualisierte „Frankfurter Klimawandelanpassungsstrategie 2.0“ auf der städtischen Website „frankfurt.de“ veröffentlicht.
Rechtliche Grundlagen
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Bebauungsplan Nr. 720 „Siedlung Goldstein“ von 1999
Eine rechtliche Grundlage für die Neuordnung des Entwässerungssystems bildet der Bebauungsplan Nr. 720 „Siedlung Goldstein“ von 1999, insbesondere in den Festsetzungen
- Punkt 7 „Befestigung von Wegen, Stellplätzen und sonstigen Flächen“ und
- Punkt 14 „Verwertung von Niederschlagswasser“
sowie in der Begründung zum Bebauungsplan die Nummern
- 3.2.2. „Renaturierung des Grabens/Einleitung von Niederschlagswasser“ und
- 4.0 „Planungsziele und Zielkonflikt“.
Die Texte und weitere Informationen finden Sie im Auskunftssystem planAS des Stadtplanungsamtes.
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Wassergesetze des Bundes und des Landes Hessen
Grundlegend sind die gesetzlichen Vorgaben der Wassergesetze:
- das Wasserhaushaltsgesetz des Bundes (WHG) und
- das Hessische Wassergesetz (HWG)
Im § 5 WHG „Allgemeine Sorgfaltspflichten“ heißt es:
(1) Jede Person ist verpflichtet, bei Maßnahmen, mit denen Einwirkungen auf ein Gewässer verbunden sein können, die nach den Umständen erforderliche Sorg-falt anzuwenden, um
- eine nachteilige Veränderung der Gewässereigenschaften zu vermeiden,
- eine mit Rücksicht auf den Wasserhaushalt gebotene sparsame Verwendung des Wassers sicherzustellen,
- die Leistungsfähigkeit des Wasserhaushalts zu erhalten und
- eine Vergrößerung und Beschleunigung des Wasserabflusses zu vermeiden.
Weitere relevante Paragrafen zum Umgang mit Niederschlagswasser sind:
§ 55 WHG „Grundsätze der Abwasserbeseitigung“
… Niederschlagswasser soll ortsnah versickert, verrieselt oder direkt oder über eine Kanalisation ohne Vermischung mit Schmutzwasser in ein Gewässer ein-geleitet werden, ….§ 37 HWG „Abwasserbeseitigungspflicht“
Abwasser, insbesondere Niederschlagswasser, soll von der Person, bei der es anfällt, verwertet werden, wenn wasserwirtschaftliche und gesundheitliche Be-lange nicht entgegenstehen.
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Entwässerungssatzung Frankfurt am Main
Die „Satzung über die Entwässerung der Stadt Frankfurt am Main“ ist die Grundlage für den Bau und die Unterhaltung der Grundstücksentwässerungsanlagen und der Anschlussleitungen einschließlich den Regelungen zum Anschluss an die öffentlichen Entwässerungsanlagen. Sie enthält auch die Regelungen zu Gebühren und Beiträgen sowie Nutzungsbeschränkungen und ist in der aktuellen Fassung auf der Website der SEF abzurufen.
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Verordnung zum Trinkwasserschutzgebiet WSG „Stadtwaldwasserwerk“
Die Verordnung zum Trinkwasserschutzgebiet in der Siedlung Goldstein heißt vollständig
Verordnung zur Festsetzung eines Wasserschutzgebietes für die Trinkwassergewinnungsanlagen Pumpwerk "Hinkelstein", Pumpwerk "Schwanheim", Pumpwerk "Goldstein", Pumpwerk "Oberforsthaus" und Pumpwerk "Staustufe Griesheim" der Stadtwerke Frankfurt GmbH im Frankfurter Stadtwald vom 17. November 1997
Die Verordnung wurde im Staatsanzeiger für das Land Hessen (Mai 1998, Nr. 18, Seite 1246 ff) veröffentlicht. Das Wasserschutzgebiet kann im „Fachinformationssystem Grund- und Trinkwasserschutz Hessen“ (GruSchu) abgerufen werden.
Die Stadtentwässerung Frankfurt am Main wird das Kanalnetz in der Siedlung Goldstein entsprechend den heutigen technischen Standards sanieren, weil es nicht mehr den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Diese Kanalsanierungsmaßnahmen betreffen etwa die Hälfte der Straßen in der Siedlung Goldstein und werden in klassischer Tiefbauweise mit Straßenaufbruch ausgeführt.
Bei der nötigen Neuordnung des Entwässerungssystems betrachten wir nicht nur die öffentliche Kanalisation und die Gewässer, sondern nehmen nach den aktuellen stadtplanerischen Erkenntnissen die gesamte Siedlung in den Blick. Dazu gehören dann auch das Grundwasser, das öffentliche Grün und die Straßen, aber auch die privaten Grundstücke. Ziel ist eine dem Klimawandel entsprechend angepasste Gestaltung der Siedlung Goldstein, die
- die „Blau-Grüne Infrastruktur“ in der ganzen Siedlung stärkt,
- der Starkregenvorsorge dient sowie
- Folgen der Trockenheit und Aufheizung entgegenwirkt.
Damit wird die Siedlung Goldstein für alle Bewohner*innen, aber auch die Pflanzen und Tiere attraktiver, sicherer und lebenswerter. Die Widerstandsfähigkeit gegen weitere Folgen des Klimawandels wird erhöht.
Der wesentliche Grundsatz eines naturnahen Wasserhaushalts ist, dass Regenwasser dort verbleiben soll, wo es auf der Oberfläche anfällt. Im besten Fall wird es verdunstet, versickert oder als Brauchwasser genutzt, so wie es ursprünglich in der Siedlung Goldstein vorgesehen war. Damit werden die Kanäle sowie die Bäche entlastet.
Regenwasser soll in der Siedlung Goldstein möglichst nur von den Straßen abgeleitet werden. Dann kann in einzelnen Straßen auch eine günstigere und attraktivere Ableitung an der Oberfläche in Rinnen erfolgen. Regenwasserkanäle werden nur dort erforderlich, wo ein gedrosselter Anschluss von privatem Regenwasser unvermeidbar ist. Vergrößerungen oder Neuverlegungen von Regenwasserkanälen sollen vermieden werden. Bei der Straßenwiederherstellung und begleitenden Gestaltungsmaßnahmen wird darauf geachtet, dass oberflächig abfließende Starkregenfluten möglichst schadenfrei über die Straßen, Grünflächen und Gewässer abgeleitet bzw. dort aufgenommen werden können.
Die planerische und die bauliche Umsetzung ist nach Bauabschnitten unterteilt, die schrittweise über die nächsten Jahre abgearbeitet werden. Los geht es mit dem 1. Bau-abschnitt in der Straße „Am Wiesenhof“. Zunächst wird die Planung in enger Abstimmung mit dem „Amt für Straßenbau und Erschließung“ ausgeschrieben. Weitere Beteiligte wie zum Beispiel das Grünflächenamt, das Umweltamt und die weiteren Leitungsträger sind eingebunden.
Im Rahmen der neuen „blau-grünen“ Planung ((Regen-)Wasser und Stadtgrün gemein-sam gedacht) wird bei jedem Bauabschnitt ein Ingenieurbüro auf die Grundstückseigentümer:innen einzeln zukommen, um die Entwässerung zu analysieren, Verbesserungen anzuregen oder nötige Korrekturen aufzuzeigen. Erst auf dieser Grundlage kann dann eine übergreifende, zukunftsfähige Neuordnung der Entwässerung konzipiert und die Kanalplanungen angegangen werden. Dabei sind wir in besonderem Maß auf Ihre Unterstützung angewiesen. Sie können durch Ihre Mitarbeit maßgeblich zum Erfolg der klimawandelangepassten Siedlung Goldstein beitragen.
Durch die aufwändige Planung, die das gesamte Wohnumfeld in der Siedlung Goldstein im Blick hat, wird es mit dem Baubeginn in den Straßen noch einige Zeit dauern. Sie sollten jedoch ab sofort den natur- und klimaverträglichen Umgang mit Regenwasser auf Ihrem Grundstück umsetzen.- So können Sie dazu beitragen, dass wir diesdann umso schneller auch im öffentlichen Raum umsetzen können. Über den Beginn der Planungen, Zwischenergebnisse und natürlich vor dem Baubeginn werden wir alle Betroffenen rechtzeitig informieren. Zusätzlich sind auch allgemeine Informationsveranstaltungen vorgesehen.
Wir sind selbstverständlich während der Planungen im ständigen Austausch innerhalb der Stadtverwaltung und werden weitergehende Maßnahmen in der Siedlung Goldstein einbeziehen. So sind wir eng mit dem Grünflächenamt im Austausch über die Grünbewässerung und Parkplanungen sowie mit dem Amt für Straßenbau und Erschließung zur Wiederherstellung der Straßen nach der Kanalsanierung. Auch mit den Netzdiensten Rhein-Main (NRM) stehen wir im Austausch, um Synergien bei der Ertüchtigung z.B. der Stromversorgung zu finden. Aufgrund der deutlichen Unterschiede beim zeitlichen Ablauf und um die NRM in Ihren Planungen nicht zu bremsen, wird es jedoch nur begrenzt zu gemeinsamen Eingriffen kommen.
Sie können uns auch gerne Ihre Ideen mitteilen, was wir bei den Planungen berücksichtigen sollten (Kontakt siehe unten).
Zukünftig soll in der Siedlung Goldstein das Regenwasser möglichst vor Ort bleiben. Es soll dort versickern, verdunsten, Pflanzen bewässern, das Kleinklima verbessern, bei Starkregen in der Fläche gebremst werden und bei Hitze die Temperatur senken – und damit letztlich Ihre Lebensqualität steigern. Diese „Abkehr vom Ableitungsprinzip“ steht nicht nur seit Jahrzehnten so in den Wassergesetzen von Bund und Land Hessen, sondern auch im Bebauungsplan Nummer 720 „Siedlung Goldstein“ aus dem Jahr 1999. Es war in der Siedlung Goldstein keine Ableitung von privatem Regenwasser in Kanäle vorgesehen, nur in Bäche am Haus bei entsprechender wasserrechtlicher Erlaubnis.
Bei der Neuordnung des Entwässerungssystems in der Siedlung Goldstein setzen wir darauf, dass auf Grund der meist guten Versickerungseigenschaften der Böden, der ausreichenden Freiflächen und der Einleitmöglichkeit in die Bäche viele Grundstücke sowieso noch nie Regenwasser vom Grundstück abgeleitet haben. Deshalb empfehlen wir Ihnen erst einmal, sofern Ihnen keine aktuellen Entwässerungspläne vorliegen:
Erkunden Sie die Wege des Regenwassers auf Ihrem Grundstück
Wohin leiten die Fallrohre vom Dach oder Bodeneinläufe im Hof das Regenwasser ab? Gibt es eine Zisterne mit Überlauf in die Beete oder eine Rasenmulde?
- Wenn sich auf dem Grundstück ein Falschanschluss von Regenwasser an den Schmutzwasserkanal findet, ist dies selbstverständlich unzulässig und kurzfristig zu entfernen. Die Schmutzwasser-Pumpstation Goldstein wird durch die Regenwassereinleitungen überlastet und pumpt wertvolles Regenwasser in die Kläranlage.
- Die Ableitung von Regenwasser auf die Straße, von Einfahrten oder Parkplätzen auf dem Grundstück, ist nach der Entwässerungssatzung seit jeher nicht zulässig. Es ist eine indirekte Einleitung in die Straßenentwässerung und überlastet die dafür nicht vorgesehenen Sinkkasten-Sammelleitungen sowie die Ableitungsgräben. Gleichzeitig „entsorgen“ Sie wertvolles Regenwasser, das dem Grundwasser, den Pflanzen und der Luft an Ihrem Wohnort durch die zusätzliche Versiegelung fehlt. Beachten Sie dies bei allen Planungen und Umbauten auf dem Grundstück. Ist eine Ableitung unbedingt erforderlich, ist das Regenwasser auf dem Grundstück zu sammeln und kann dann nur gedrosselt, also über einen Rückhaltebehälter, an das Entwässerungssystem angeschlossen werden.
Wenn Ihr Grundstück an einem der beiden Gewässer Goldsteins (Schwarzbach und Mühlgraben) liegt, ist vielleicht eine direkte Einleitung von Regenwasser in das Gewässer möglich. Sie sollten überlegen, welcher Anteil des Regenwassers unbedingt von Ihrem Grundstück abgeleitet werden muss. Zum Schutz der Gewässer ist eine ungedrosselte Einleitung ohnehin nicht möglich. Für die Gewässer-Einleitung ist auf jeden Fall eine wasserrechtliche Genehmigung der Unteren Wasserbehörde (Umweltamt) nötig. Das Umweltamt und die Stadtentwässerung unterstützen Sie selbstverständich dabei.
Wir empfehlen Ihnen, sich bei der Regenwasser-Erkundung Ihres Grundstücks auch die Frage zu stellen:
Wohin fließt bei einem Starkregen das Wasser auf meinem Grundstück?
Stellen Sie sich vor, das Grundstück würde 15 bis 20 cm hoch von einer Sturzflut überschwemmt. Wo würde es hinfließen? Gibt es tiefe Kellerfenster oder einen ungeschützten Lichtschacht? Versperrt eine Mauer das Ablaufen und würde den Aufstau erhöhen oder umlenken? Dazu gibt es von der Stadt Frankfurt am Main noch weitergehende Informationen: In den online verfügbaren Starkregengefahrenkarten sind die berechneten Fließwege und Einstauhöhen für Ihr Grundstück dargestellt, auch für einen extremen Starkregen. Meistens lässt sich schon durch kleine Maßnahmen die Überflutungsgefährdung und damit Schaden für Sie reduzieren. Eine Kombination mit Maßnahmen für Sammlung, Verdunstung, Rückhaltung oder Versickerung von Regenwasser ist auf jeden Fall sehr sinnvoll, stärkt diese doch die Starkregenvorsorge für die ganze Siedlung Goldstein.
Ziel für alle Grundstücke in der Siedlung Goldstein ist es, dass das Regenwasser vollständig auf dem Grundstück bleibt und nur Restmengen gedrosselt in einen angrenzenden Bach abgeleitet werden. Den Umgang mit dem Regenwasser auf dem Grundstück nennt man „Regenwasserbewirtschaftung“ (RWB) und dieser soll sich am natürlichen Wasserkreislauf orientieren – als fiele das Regenwasser auf das unbebaute Grundstück. Je nach den örtlichen Verhältnissen (z.B. Gefälle, Bodeneigenschaften, Freiflächen, Begrünung, Wasserbedarf) gibt es verschiedene Elemente, die für Ihr Grundstück und damit Ihr gesundes, attraktives Lebensumfeld sinnvoll sein können:
| RWB-Elemente | Hinweise |
|---|---|
| Verdunstung | |
|
Dach- und Fassadenbegrünung Bäume (hohe Verdunstung, gegen Aufheizung) |
Fördermittel Programm „Frankfurt frischt auf“ prüfen |
| Versickerung | |
|
Durchlässige Beläge Flächenentsiegelung und Begrünung Rasenmulden oder –gräben zur Versickerung |
Abhängig von der örtlichen Ver-sickerungsfähigkeit und dem Grundwasserabstand Bei gezielter Versickerung (z.B. Mulde) Versickerungserlaubnis erforderlich! Für Entsiegelung Fördermittel „Frankfurt frischt auf“ prüfen |
| Speicherung | |
|
Rasenmulden oder –gräben - zur Rückhaltung (ggf. mit Rigole) Retentionszisterne mit zusätzlichem Rückhalteraum |
Rückhalteraum für gedrosselte Ableitung |
| Nutzung | |
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Zisterne mit Regenwassernutzung im Haus (Toilettenspülung, Wäschewaschen) Zisterne für Gartenbewässerung Retentionszisterne |
Im besten Fall Versickerung des Zisternen-Überlaufs auf dem Grundstück |
Zur Anschauung und als Anregung bereiten wir gemeinsam mit einem Ingenieurbüro Musterlösungen für eine optimierte Grundstücksentwässerung auf drei noch auszuwählenden Grundstücken in der Siedlung Goldstein vor. Bei diesen Musterprojekten übernehmen wir als SEF die Kosten für die Beratung und Planung durch ein Ingenieurbüro. Gemeinsam mit Ihnen, den betroffenen Anwohner*innen in der Siedlung Goldstein, wollen wir geeignete Grundstücke für diese Musterprojekte finden. Hierzu werden wir uns auch mit der Siedlergemeinschaft Goldstein abstimmen.
Wir kümmern uns aber auch um mögliche Förderprogramme für die Anwohner:innen der Siedlung Goldstein. Aktuell können wir Sie auf das“ Förderprogramm Frankfurt frischt auf | Stadt Frankfurt am Main hinweisen. Darüber werden nach individueller Prüfung Maßnahmen für neue Begrünung gefördert, insbesondere die Entsiegelung von Flächen sowie die Dach- und Fassadenbegrünung soweit sie nicht verpflichtend sind.
Weitere Informationen und Anregungen haben wir am Ende dieser Webseite für Sie zusammengestellt.
Alles ein alter Hut für Sie?
Haben Sie oder sogar Ihre Großeltern das schon immer so gemacht? Oder kennen Sie tolle Beispiele für den Umgang mit Regenwasser in der Nachbarschaft? Daran sind wir für unsere Planung sehr interessiert!
Schicken Sie uns gerne Hinweise auf gute Beispiele an die Projekt-Mail-Adresse:
Die „Siedlung Goldstein“ ist eine im Südwesten der Stadt Frankfurt am Main im Stadtteil Schwanheim gelegene Wohnsiedlung aus den 1930er Jahren. Kanäle wurden erst später in den 1950er Jahren mit der Trinkwasserversorgung und dem Straßenbau gebaut. Dank der Gräben und des versickerungsfähigen Bodens wurde dabei auf Regenwasserkanäle verzichtet und neben den Schmutzwasserkanälen nur sogenannte „Sinkkasten-Sammelleitungen“ für die Straßenentwässerung verlegt. Das Regenwasser wurde auf den Grundstücken genutzt oder versickert und ansonsten in die Gräben abgeleitet.
Bei Untersuchungen der öffentlichen Kanalisation in der Siedlung Goldstein hat sich gezeigt, dass die inzwischen fast 80 Jahre alten Kanäle jedoch sanierungsbedürftig sind und nicht mehr den heutigen Anforderungen entsprechen. Die Kanäle sind zudem bei stärkeren Regenereignissen oft überlastet. Dies liegt an etlichen unzulässigen Einträgen von Regenwasser in die Straßenentwässerung, insbesondere aus den Hofeinfahrten der Grundstücke. Zusätzlich steigt bei Regenwetter in der Schmutzwasser-Pumpstation Goldstein die Förderleistung und damit der Energieverbrauch und die unnötige Belastung der Kläranlage an. Deswegen sollen auch Fehlanschlüsse am Schmutzwasser-System bereinigt werden.
Bei allem muss beachtet werden, dass die Siedlung Goldstein in einem Trinkwasserschutzgebiet liegt (Wasserschutzgebietszone IIIA des WSG „Stadtwaldwasserwerk“).
Kontakt
Wenn Sie noch Fragen zu dem Projekt „Entwässerung Siedlung Goldstein“ oder dem Umgang mit Regenwasser auf Ihrem Grundstück haben, dann kontaktieren Sie gerne das verantwortliche Projektteam bei der Stadtentwässerung Frankfurt am Main unter der E-Mail-Adresse: