Der Antrag ist unter folgender Adresse einzureichen:
Stadtentwässerung Frankfurt am Main
68.46 Eigenüberwachung und Verfahrenstechnik
Goldsteinstraße 160
60528 Frankfurt
Telefon (069) 212-41459
Telefon (069) 212-32887
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Wichtiger Hinweis:
Das Entnehmen, Zutagefördern, Zutageleiten und Ableiten von Grundwasser bedarf der wasserrechtlichen Zulassung durch die zuständige Wasserbehörde. Für die Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis sind entsprechende Antragsunterlagen bei der zuständigen Wasserbehörde vorzulegen.
Die oben genannte Ausnahmegenehmigung zur Ableitung von Grundwasser in die Kanalisation ist nur im Zusammenhang mit einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Entnahme von Grundwasser zum Beispiel zur Durchführung einer Grundwasserhaltung gültig.