Rückstausicherung ist Privatsache
Immer wieder führt außergewöhnlicher Starkregen an einzelnen Punkten des Stadtgebietes zu Überschwemmungen. Dabei werden Keller und andere tief liegende Räume überflutet, weil Gebäude nicht ausreichend gegen Rückstau aus der Kanalisation geschützt sind. Hohe Schäden an Gebäuden und beim Hausrat sind oftmals die Folge. Das Abpumpen des Wassers, das Reinigen der Räume und das Beheben der Schäden machen viel Arbeit und kosten Geld.
Diese Unannehmlichkeiten kann der Hauseigentümer vermeiden, wenn er sein Haus entsprechend den technischen Möglichkeiten und den geltenden Vorschriften gesichert hat. Zudem ist er nach geltendem Recht – auch gegenüber seinen Mietern – für Schäden haftbar, die auf dem Fehlen dieser Sicherungen beruhen. Die Versicherungen können Entschädigungen einschränken oder sogar ablehnen, wenn die Grundstücksentwässerung nicht den einschlägigen Vorschriften und Regeln der Technik entspricht. Mangelnde Vorsorge kann also teuer werden!
Die Kanalnetze von Städten und Gemeinden können aus wirtschaftlichen Gründen nicht darauf ausgelegt werden, jeden Starkregen oder Wolkenbruch sofort abzuleiten. Die immensen Kosten für einen solchen Ausbau müssten über die Abwassergebühren finanziert werden, die dadurch für den Bürger unvertretbar hoch würden. Deshalb wird bei Starkregen eine kurzzeitige Überlastung des Kanalisationsnetzes und damit ein Rückstau in die Grundstücksentwässerungs-Anlagen in Kauf genommen. Als maximale Rückstauebene gilt nach der "Satzung über die Entwässerung der Stadt Frankfurt am Main" die Straßenoberkante, weil das Wasser, das aus den Kanaldeckeln und Gullys austritt, sich auf der Straße breitflächig verteilt und nicht mehr wesentlich höher steigt.
Diese maximale Rückstauebene ist maßgebend für die Sicherung aller Grundstücksentwässerungsanlagen. Bei Rückstau kann das Wasser des Kanals ansonsten aus den tiefer gelegenen Ablaufstellen wie Bodenabläufen, Waschbecken, WCs, Duschen, Waschmaschinenabläufen etc. austreten, falls diese nicht vorschriftsmäßig gesichert sind. Übrigens kann es auch ohne Niederschläge jederzeit zu Rückstau-Situationen kommen, zum Beispiel infolge Kanalverstopfung durch einen Fremdkörper, Rohrbruch oder Ausfall eines Pumpwerks, auch für Gebäude, die bis dahin nicht betroffen waren.
Verantwortung liegt beim Hauseigentümer
Die Abbildung vergleicht anhand einer Doppelhaushälfte in einer Querschnittansicht ein ordnungsgemäß rückstaugesichertes Haus in der einen Haushälfte mit einem ungesicherten Haus in der anderen Hälfte.
In der ungesicherten Hälfte steigt der Wasserspiegel bei Überflutung bis zur Rückstauebene (Strassenoberkante). Räume unterhalb der Rückstauebene laufen mit Wasser voll.
Die andere Doppelhaushälfte, gesichert mit Bodenablauf inklusive Rückstauverschluss oder Hebeablauf ist ausreichend gegen Überflutung gesichert und läuft nicht mit Wasser voll.
Haben Sie Entwässerungseinrichtungen unterhalb der Rückstauebene, so beachten Sie bitte die folgenden Punkte
Bitte beachten Sie diese Hinweise und Anregungen in Ihrem eigenen Interesse. Sie bieten einen sicheren Schutz gegen Rückstau- bzw. Überschwemmungsschäden.
Fachliche Fragen zur Rückstausicherung Ihres Anwesens beantwortet Ihnen gern ein Fachbetrieb für sanitäre Anlagen und Installationen.
Wählen Sie die richtigen Rückstausicherungen
Achten Sie auf den richtigen Einbauort für Ihren Rückstauverschluss.
Sorgen Sie für eine regelmäßige und fachkundige Inspektion und Wartung
Hofflächen & Einfahrten in Tiefgaragen
Liegen bei Revisionsschächten außerhalb von Gebäuden die Deckel unterhalb der Rückstauebene
Hauseingänge
Dränagen
Sie dürfen nie an Schmutz- oder Mischwasserkanäle angeschlossen werden. Sofern ein Anschluss an einen Regenwasserkanal oder ein Gewässer erlaubt ist, ist auch hier ein Rückstauverschluss unerlässlich.
Aber Vorsicht: Bei Verschluss der Rückstausicherung kann die Dränage nicht arbeiten und der Grundwasserspiegel am Haus steigt.