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Abwasser richtig entsorgen

Hier finden Sie kurz und übersichtlich Informationen dazu, wie Sie Ihre fett- oder mineralölhaltige Abwässer, die Inhalte Ihrer Mobiltoiletten aus dem Wohnmobil oder die Abwässer, die bei Ihrer Großveranstaltung anfallen entsorgen bzw. ableiten und an wen Sie sich für weitere Informationen wenden müssen.

Wenn in einer Liegenschaft fett- oder mineralölhaltige Abwässer anfallen, müssen vor der Einleitung in die öffentliche Kanalisation Abscheideanlagen eingebaut werden. Die bei der Entleerung anfallenden Rückstände müssen fachgerecht entsorgt werden.

Fettabscheiderückstände

Sie können Fettabscheiderückstände von Fachbetrieben entsorgen lassen. Hinweise erhalten Sie aus dem Branchenfernsprechbuch, dem Internet oder über

FES (Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH)
Service Center
Telefon: (0180) 33 72 25 53 0
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Ölabscheiderückstände

Diese Abscheiderückstände sind im Sinne des Abfallrechtes gefährliche Abfälle, die einer besonderen Überwachung unterliegen. Sie dürfen nur von zugelassenen Entsorgungsfachbetrieben eingesammelt werden. Informationen erhalten sie ebenfalls unter den oben angegebenen Adressen.


Toiletteninhalte, z.B. aus Wohnmobilen, müssen an dafür zugelassenen Übergabestellen privater Anbieter (zum Beispiel Betreiber von Campingplätzen) entleert werden.

Bitte informieren Sie sich im Internet über geeignete Übernahmestellen auf Ihrer Reiseroute und in Frankfurt, zum Beispiel auf folgenden Seiten:


Bei der Einleitung von gewerblichem und industriellem Abwasser in das öffentliche Kanalnetz sind die wasserrechtlichen Bestimmungen und die Vorgaben der Entwässerungssatzung der Stadt Frankfurt am Main zu beachten.

Nähere Informationen zu den wasserrechtlichen Bestimmungen, die bei der gewerblichen und industriellen Abwasserbehandlung einzuhalten sind, erhalten Sie bei:

Untere Wasserbehörde
Umweltamt der Stadt Frankfurt am Main
Telefon: (069) 212-39125
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Fragen zur Indirekteinleiterüberwachung oder der Abwasserqualität:

Abwasserüberwachung des Umweltamtes der Stadt Frankfurt am Main
Telefon: (069) 212-39418,
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.


Bei Baumaßnahmen, Festen, Veranstaltungen oder aus anderen Anlässen müssen Sanitärcontainer und mobile Toilettenanlagen vorübergehend an das öffentliche Kanalnetz angeschlossen werden.

Sofern die Anlagen auf privaten Grundstücken aufgestellt und an die Grundstücksentwässerung angeschlossen werden, ist dazu keine Genehmigung erforderlich. Bitte achten Sie darauf, dass in Gebieten mit Trennkanalisation der Anschluss nur an die Schmutz- und auf keinen Fall an die Regenwasserkanäle erfolgen darf. Bei Zweifelsfällen helfen wir Ihnen unter den unten angegebenen Telefonnummern gerne weiter.

Wenn die Sanitärcontainer oder Toilettenanlagen im öffentlichen Bereich aufgestellt und/oder direkt an das öffentliche Kanalnetz angeschlossen werden, ist dazu eine Genehmigung der Stadtentwässerung Frankfurt am Main erforderlich. Damit wird sichergestellt, dass eine geeignete und sichere Einleitestelle für das Abwasser gefunden wird.

Die Genehmigung erteilt unser Sachgebiet Betrieb und Instandhaltung Kanalnetz auf Grundlage eines formlosen Antrags.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:
Telefon: (069) 212-34671 oder
Telefon: (069) 212-33644

Für die Genehmigung wird eine pauschale Bearbeitungsgebühr in Höhe von 75,00 Euro erhoben. Soweit erforderlich, vereinbaren wir dann einen Ortstermin mit Ihnen, um die Einzelheiten des vorübergehenden Anschlusses abzustimmen. Die Dauer der Genehmigung ist auf ein Jahr begrenzt.


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