Grundstückentwässerung
Die SEF ist abwasserbeseitigungspflichtig für alle Grundstücke im Stadtgebiet und stellt dafür ihre Entwässerungsanlagen und die Fäkalienabfuhr als öffentliche Anlagen bereit.
Die Satzung über die Entwässerung der Stadt Frankfurt am Main regelt das Rechtsverhältnis zwischen dem Grundstückseigentümer und der Stadtentwässerung Frankfurt am Main.
Die Grundstückseigentümer sind Eigentümer der Grundstücksentwässerungsanlagen auf dem Grundstück und des Anschlusskanals im öffentlichen Gelände bis zum öffentlichen Kanal.
Rückstausicherung
Immer wieder führt außergewöhnlicher Starkregen an einzelnen Punkten des Stadtgebietes zu Überschwemmungen. Dabei werden Keller und andere tief liegende Räume überflutet, weil Gebäude nicht ausreichend gegen Rückstau aus der Kanalisation geschützt sind.
Bau / Sanierung Anschlusskanal
Für jedes an das öffentliche Kanalnetz anzuschließende Grundstück oder für jede wesentliche Änderung der Grundstücksentwässerung wird eine Anschlussgenehmigung benötigt.
Die Anschlussgenehmigung wird bei der SEF beantragt.
Untersuchung Zuleitungskanal
Der Zustand des öffentlichen Netzes ist bereits einmal komplett untersucht worden. Seit 2010 untersucht die Stadtentwässerung Frankfurt am Main auch die privaten Abwasserkanäle systematisch im gesamten Stadtgebiet.
Grundwasserableitung
Die Entnahme und Ableitung von Grundwasser erfordert eine Vielzahl von Genehmigungen. Grundlage ist immer eine wasserrechtliche Erlaubnis der zuständigen Wasserbehörde. Nähere Informationen zum wasserrechtlichen Verfahren finden Sie hier.