Für jedes an das öffentliche Kanalnetz anzuschließende Grundstück oder für jede wesentliche Änderung der Grundstücksentwässerung (z. B. Stilllegung von Anschlusskanälen, Anschließen von zusätzlichen Flächen an die öffentliche Kanalisation) wird eine Anschlussgenehmigung benötigt.
Die Anschlussgenehmigung wird bei der SEF mit dem Formblatt Antrag auf Anschlussgenehmigung beantragt. Dem Antrag ist ein Lageplan oder eine Flurkarte mit Darstellung des gewünschten Anschlusspunktes am öffentlichen Entwässerungskanal beizufügen.
Die Anschlussgenehmigung enthält dann unter anderem folgende wichtige Angaben:
Lageplan mit Darstellung des genehmigten Anschlusspunktes am öffentlichen Straßenkanal
Durchmesser des Anschlusskanals
Anschlusshöhe an den öffentlichen Kanal
Art des öffentlichen Entwässerungssystems (Mischsystem oder Trennsystem)
Eventuell erforderliche Auflagen (z. B. Einleitbeschränkungen)
Die Anschlussgenehmigung hat ab Ausstellungsdatum eine Gültigkeit von einem Jahr.
Die Anschlussgenehmigung berechtigt noch nicht zur Ausführung des Anschlusses an die öffentliche Abwasseranlage. Hierfür bedarf es einer schriftlichen Mitteilung, dass die Bauarbeiten am Anschluss beginnen sollen. Das entsprechende Formblatt liegt der Anschlussgenehmigung bei und ist vom Bauherrn, beziehungsweise von seinem Fachplaner auszufüllen und vor Baubeginn unterschrieben an die Stadtentwässerung Frankfurt am Main zurückzusenden. Ausschließlich die von der SEF für Arbeiten im öffentlichen Straßenbereich zugelassenen Firmen sind berechtigt, die Anschlusskanäle im öffentlichen Straßenraum herzustellen, zu sanieren oder zu beseitigen (Satzung § 7 Abs. 1).
Diese Unternehmen klären bei Bedarf die Erfordernis weiterer Genehmigungen – etwa für den Straßenaufbruch – ab. Das Formblatt wird mit der Anschlussgenehmigung versandt. Es wird für alle Arbeiten am Hausanschluss im öffentlichen Straßenraum benötigt – z. B. auch bei Sanierungsmaßnahmen am Anschlusskanal.
Bei der Planung der Anschlusskanäle sowie der Grundstücksentwässerungsanlagen hat der vom Grundstückseigentümer beauftragte Fachplaner zum einen die Auflagen der Anschlussgenehmigung und die anerkannten Regeln der Technik und zum anderen die städtischen Vorgaben, insbesondere die Satzung, die Festsetzungen des Bebauungsplanes und ggf. die Regelungen einer Niederschlagswassersatzung, zu beachten.
Nach Herstellung des Anschlusskanals, aber noch vor der Verfüllung der Baugrube, erfolgt eine Besichtigung durch einen Mitarbeiter der SEF. Das Ergebnis einer bestandenen Dichtheitsprüfung muss vorgelegt werden.
Stadtentwässerung Frankfurt am Main (SEF)
Eigenbetrieb der Stadt Frankfurt Goldsteinstraße 160 60528 Frankfurt am Main