Die Stadtentwässerung Frankfurt am Main führt von Juli 2023 bis Juli 2024 Geruchsimmissionsmessungen durch Rasterbegehungen im Raum Griesheim, Niederrad und Goldstein durch. In diesem durch eine europäische Norm festgelegten Messverfahren wird die Außenluft durch ausgebildete und trainierte Geruchsprüfer*innen, in unserem Projekt durch die Firma Olfasense, bewertet. Die Geruchsprüfer*innen beurteilen den Geruch in der Außenluft an festgelegten Messpunkten an insgesamt 104 statistisch ausgewählten Terminen, die rund um die Uhr, auch an Sonn- und Feiertagen, stattfinden. Wenn Sie also in der Nähe Ihres Grundstückes wiederkehrend eine Person mit Olfasense Warnweste sehen, die während eines Zeitraumes von etwa 10 Minuten Daten in ihrem Handy erfasst, ist dies Teil der Messung. Bitte ermöglichen Sie den Prüfer*innen eine ungestörte Messung. Falls Sie Fragen zur Messung haben, wenden Sie sich gern per Email unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. an die Projektbetreuer der Olfasense GmbH oder unter Tel.-Nr. 069 212 34666 an die Stadtentwässerung Frankfurt am Main. Die Ergebnisse der Geruchsimmissionsmessung werden voraussichtlich ab Ende 2024 auf unserer Webseite veröffentlicht.
Bericht über die Durchführung von Immissionsmessungen, Stand 01.09.2019
In der Umwelt können Geruchsbelästigungen aus verschiedenen Anlagen sowie aus dem Kfz-Verkehr, Hausbrand, landwirtschaftlichen Düngemaßnahmen und der Vegetation verursacht werden. Die Belästigung einer Einzelperson kann auch bei einmaligem Riechen eines von dieser Person als unangenehm empfundenen Geruchs entstehen. Die Regelung von Geruch in der Umweltgesetzgebung greift, wenn eine Anzahl von Menschen erheblich belästigt ist.
Das Kriterium der „erhebliche Belästigungen“ durch Geruch ergibt sich aus der Geruchsimmissionsrichtlinie (GIRL). Eine erhebliche Belästigung liegt nach GIRL vor, wenn in einem Wohngebiet mehr als 10% der Jahresstunden und in Gewerbegebieten mehr als 15% der Jahresstunden mit Geruch belastet sind.
Zur Bewertung nach GIRL zählen hierbei nur die Gerüche aus gewerblichen Anlagen. Gerüche wie beispielsweise aus dem KfZ-Verkehr, privaten Küchen und privater Holzfeuerung sowie aus dem Kanalisationsnetz, der Müllabfuhr oder der landwirtschaftlichen Düngung zählen hier nicht hinzu; sie sind nicht eindeutig einem Verursacher zuzuordnen.
Die Messgröße ist der Geruchszeitanteil, also die Häufigkeit, mit der die Erkennungsschwelle des zu prüfenden Geruchs in der geprüften Luft überschritten ist und der Geruch eindeutig erkannt wird.