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Kanalanschlussbeitrag

Die Abwasserbeseitigung ist eine hoheitliche Aufgabe der Stadt Frankfurt am Main. Die Anlagen zur Abwasserbeseitigung werden als öffentliche Einrichtung betrieben. Die Benutzung dieser Einrichtung ist in der Satzung über die Entwässerung der Stadt Frankfurt am Main geregelt.

Die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen richtet sich nach den Bestimmungen des § 11 Hessischen Kommunalabgabengesetzes (KAG) und der Entwässerungssatzung der Stadt Frankfurt am Main (EWS).

Der Kanalanschlussbeitrag ist von den Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern für die erstmalige Möglichkeit der Inanspruchnahme dieser öffentlichen Abwasseranlage, wenn sie nicht nur vorübergehende Vorteile bietet, zu entrichten.

Mit dem Kanalanschlussbeitrag wird ein Teil der Investitionen für die öffentliche Abwasseranlage gedeckt. Die öffentliche Abwasseranlage besteht vor allem aus dem Kanalnetz und den Abwasserreinigungsanlagen.

Vom Kanalanschlussbeitrag auf Grundlage des KAG ist der Erschließungsbeitrag nach dem Baugesetzbuch (BauGB) zu unterscheiden. Erschließungsbeiträge sind Beiträge für die erstmalige Herstellung von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen. Der Kanalanschlussbeitrag und der Erschließungsbeitrag sind zwei nebeneinander bestehende Abgabenarten.

Ebenfalls nicht zu verwechseln ist der Kanalanschlussbeitrag mit den Hausanschlusskosten, die für das Setzen des Anschlusselements an den öffentlichen Hauptkanal in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erhoben werden.

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