Die Stadtentwässerung Frankfurt am Main erhebt auf Grundlage der Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten der Stadt Frankfurt am Main (Verwaltungskostensatzung) Verwaltungsgebühren für Anschlussgenehmigungen und Kanalnetzauskünfte.
Die Abwasserentsorgung in Frankfurt am Main ist Aufgabe der SEF. Die Finanzierung der öffentlichen Entwässerungsanlagen erfolgt durch die Erhebung von kostendeckenden Gebühren gemäß dem hessischen Kommunalabgabengesetz (KAG).
Der Kanalanschlussbeitrag ist von den Grundstückseigentümer:innen für die erstmalige Möglichkeit der Inanspruchnahme dieser öffentlichen Abwasseranlage, wenn sie nicht nur vorübergehende Vorteile bietet, zu entrichten.
Die Satzungen fassen die Gesamtheit aller Rechtsvorschriften, die sich die Stadtentwässerung Frankfurt am Main (SEF) als Eigenbetrieb der Stadt Frankfurt am Main gegeben hat, zusammen.
Die SEF investierte 2020 in etwa 35 Millionen Euro in die Erneuerung und Erweiterung der bestehenden Anlagen sowie 18 Millionen Euro in die Instandhaltung.
Der Zeitwert des Anlagevermögens beträgt 680 Millionen Euro (Stand 31.12.2020).