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Die Schlammentwässerungs- und Verbrennungsanlage der Städtentwässerung Frankfurt am Main ist eine nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) genehmigte Anlage. Mit dem BImSchG möchte man Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen schützen und das Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen vorbeugen.

Gemäß §18 der 17. Bundes-Immissionsschutz-Verordnung (BlmSchV) ist die Stadtentwässerung Frankfurt am Main dazu verpflichtet, die Öffentlichkeit im Einzugsgebiet der Anlage einmal jährlich über Emissionen und Verbrennungsbedingungen zu informieren. Dies tun wir in den nachfolgenden zehn Jahren rückwirkend.

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