Trassenanfragen Abwasserableitung
Leitfaden für externe Antragsteller*innen
Herausgegeben von
Stadtentwässerung Frankfurt am Main (SEF)
Goldsteinstr. 160
60528 Frankfurt am Main
Telefon (069) 212-34666
Mail:
Ein Eigenbetrieb der Stadt Frankfurt am Main
Verantwortlich
Abteilung „Abwasserableitung und Gewässer, Betrieb, Planung und Bau“ Sachgebiet „Planung und Bau“
Zuständigkeiten
Ihre Anfrage richten Sie bitte, je nach geografischer Lage, an einen der unten genannten Mitarbeitenden der Abteilung „Abwasserableitung und Gewässer, Betrieb, Planung und Bau“. Die Zuständigkeiten nach Gebietsgruppen entnehmen Sie bitte Abbildung 1 sowie der Tabelle 1.
Gebiet Mitte
Herr Can Atasoy
Sachgebiet Planung und Bau, Mitte
Telefon (069) 212-33244
Mail:
Gebiet Süd/West
Herr Thomas Löcker
Sachgebiet Planung und Bau, Süd/West
Telefon (069) 212-34423
Mail:
Gebiet Nord/Ost
Herr Ralf Jung
Sachgebiet Planung und Bau, Nord/Ost
Telefon (069) 212-34452
Mail:
| Gebiet Mitte | Gebiet Süd-West | Gebiet Nord-Ost |
|---|---|---|
| Altstadt | ||
| Bahnhofsviertel | ||
| Bergen-Enkheim | ||
| Berkersheim | ||
| Bockenheim | ||
| Bonames | ||
| Bornheim | ||
| Dornbusch | ||
| Eckenheim | ||
| Eschersheim | ||
| Flughafen | ||
| Frankfurter Berg | ||
| Gallusviertel | ||
| Ginnheim | ||
| Griesheim | ||
| Gutleutviertel | Gutleutviertel | |
| Harheim | ||
| Hausen | ||
| Heddernheim | ||
| Höchst | ||
| Innenstadt | ||
| Kalbach-Riedberg | ||
| Nied | ||
| Nieder-Eschbach | ||
| Nieder-Erlenbach | ||
| Niederrad | ||
| Niederursel | ||
| Nordend-West-Ost | ||
| Oberrad | ||
| Ostend | ||
| Praunheim | ||
| Preungesheim | ||
| Riederwald | ||
| Rödelheim | Rödelheim | |
| Sachsenhausen-Nord | ||
| Sachsenhausen-Süd | ||
| Schwanheim | ||
| Seckbach | Seckbach | |
| Sindlingen | ||
| Sossenheim | ||
| Unterliederbach | ||
| Westend-Süd-Nord | ||
| Zeilsheim |
Grundsätze zur Trassenplanung und -anfrage
Bei der Planung von Leitungstrassen ab Leistungsphase 2 (Vorplanung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) sind von Leitungsbetreiber*innen folgende Vorgaben und Grundsätze zu beachten.
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Merkblatt - Grundsätze Baugrubenverbau und Rückverankerung
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Merkblatt - Grundsätze Beweissicherungsverfahren
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Merkblatt - Grundsätze Sondernutzungen und Kranaufstellung
-
Merkblatt - Trassenplanungen und Baugrundaufschlussarbeiten
Die Genehmigung oder die Nicht-Genehmigung eines vorgelegten Trassenplans wird von Fall zu Fall von den Mitarbeitenden des entsprechenden Sachgebietes entschieden.
Für Ihre Plananlagen im Zuge der Trassenanfrage gelten zudem folgende Vorgaben
- Der Trassenplan oder die Trassenpläne müssen im pdf- oder dwg-Format vorgelegt werden.
- Zudem müssen die Plananlagen bemaßte Schnitte beinhalten, aus denen der horizontale (seitliche) sowie der vertikale Abstand (Überdeckung) zu dem Kanalbestand der SEF ersichtlich werden.
Wird durch Baumaßnahmen der Bestand der Kanäle gefährdet (z.B. durch die Unterschreitung der maßgebenden Mindestabstände) ist die Durchführung eines Beweissicherungsverfahrens verpflichtend. Dies wird vom Sachgebiet „Betrieb und Inspektion Kanalnetz“ durchgeführt. Die Kosten der Beweissicherung trägt der*die Auftragebende.
Den Auftrag für ein Beweissicherungsverfahren stellen Sie bitte an folgende E-Mail-Adresse
Der Bau und die Instandhaltung von Versorgungsleitungen und Abwasserkanälen im öffentlichen Straßenbereich stellt Planer*innen aufgrund beengter Platzverhältnisse häufig vor Herausforderungen. Betriebliche Mindestabstände von Abwasserkanälen zu Leitungen jeglicher Art sollen gewährleisten, dass Abwasserkanäle instandgehalten oder neu gebaut werden können.
Dieser Leitfaden soll deshalb, Betreiber*innen von Versorgungsleitungen sowie Unternehmen mit Tiefbaumaßnahmen wichtige planungsrelevante Vorgaben der Stadtentwässerung Frankfurt am Main (SEF) an die Hand geben. Damit sollen vorweg Fehler in den Planungsphasen vermieden werden (beispielsweise durch eine unzulässig nahe Trassierung einer Versorgungsleitung an einem bestehenden oder neugeplanten Kanal). Jede Trassierung von Versorgungsleitungen muss durch die entsprechende Zuständigkeit im Einzugsgebiet der SEF geprüft und zugestimmt werden. Die bei der SEF verantwortlichen Personen finden Sie nach Zuständigkeitsgebiet unterteilt im Bereich Zuständigkeiten.