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Trassenanfragen Abwasserableitung

Leitfaden für externe Antragsteller*innen

Herausgegeben von

Stadtentwässerung Frankfurt am Main (SEF)
Goldsteinstr. 160
60528 Frankfurt am Main

Telefon (069) 212-34666

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Ein Eigenbetrieb der Stadt Frankfurt am Main

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Verantwortlich

Abteilung „Abwasserableitung und Gewässer, Betrieb, Planung und Bau“ Sachgebiet „Planung und Bau“


Der Bau und die Instandhaltung von Versorgungsleitungen und Abwasserkanälen im öffentlichen Straßenbereich stellt Planer*innen aufgrund beengter Platzverhältnisse häufig vor Herausforderungen. Betriebliche Mindestabstände von Abwasserkanälen zu Leitungen jeglicher Art sollen gewährleisten, dass Abwasserkanäle instandgehalten oder neu gebaut werden können.

Dieser Leitfaden soll deshalb, Betreiber*innen von Versorgungsleitungen sowie Unternehmen mit Tiefbaumaßnahmen wichtige planungsrelevante Vorgaben der Stadtentwässerung Frankfurt am Main (SEF) an die Hand geben. Damit sollen vorweg Fehler in den Planungsphasen vermieden werden (beispielsweise durch eine unzulässig nahe Trassierung einer Versorgungsleitung an einem bestehenden oder neugeplanten Kanal). Jede Trassierung von Versorgungsleitungen muss durch die entsprechende Zuständigkeit im Einzugsgebiet der SEF geprüft und zugestimmt werden. Die bei der SEF verantwortlichen Personen finden Sie nach Zuständigkeitsgebiet unterteilt im Bereich Zuständigkeiten.


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